KFZ-Versicherung

Ratgeber

 (2026)

10
 Minuten
Inhaltsverzeichnis

Kurz & Knapp

Eine KFZ-Haftpflichtversicherung...
zahlt für Schäden die du mit deinem Auto anderen zufügst
versichert Personen-, Sach- und Vermögensschäden
wehrt unberechtigte Forderungen gegen dich ab
ist in Deutschland eine Pflichtversicherung
lässt sich durch die Teil-und Vollkasko erweitern

Was ist eine KFZ-Versicherung?

Wer ein Auto auf deutschen Straßen bewegen möchte, benötigt neben dem Führerschein auch eine KFZ Haftpflichtversicherung.
Das ist Pflicht und sichert dich bei einem Unfall finanziell ab, da du für entstandene Schäden aufkommen musst, wenn du den Unfall verursacht hast. Bist du also für einen Unfall verantwortlich, zahlt die Haftpflichtversicherung den Schaden des Unfallgegners.
Sie versichert nicht dich und dein Auto, sondern die anderen Verkehrsteilnehmer.
Den Schaden am eigenen Auto musst du selbst bezahlen.
Tarife lassen sich leicht vergleichen, da sich die Versicherungen fast nur im Preis unterscheiden.
Aber es gibt ja auch noch die sog. Voll- und Teilkasko, welche auch für Schäden an deinem Fahrzeug aufkommen.

Was ist alles versichert?

Grundsätzlich sind in der KFZ-Haftpflichtversicherung alle Schäden versichert, die du einem anderen Verkehrsteilnehmer zufügst. Dazu gehören auch Personenschäden. Ist der Unfallgegner also verletzt, kommt die KFZ Haftpflicht auch für Krankenhaus-, Reha- und Schmerzensgeldkosten auf.

Personenschäden - Wird jemand durch dein Verschulden bei einem Unfall verletzt, zahlt die Versicherung die Behandlungskosten und auch Schmerzensgeld.

Sachschäden - In den meisten Fällen entsteht bei Autounfällen ein Sachschaden. Die KFZ Versicherung übernimmt hierfür die Kosten, damit beschädigtes ersetzt bzw. repariert werden kann.

Vermögensschäden - Verpasst jemand wegen eines Unfalls mit dir einen dringenden Termin und kann einen wichtigen Vertrag nicht abschließen, zahlt die Versicherung auch den entgangenen Gewinn.

Arten der Kfz Versicherung

Du kannst deinen Versicherungsschutz auch upgraden und ebenfalls Schäden absichern, die dein eigenes Auto betreffen. Das macht vor allem bei hochpreisigen Fahrzeugen und Neuwägen Sinn. Bei Leasing und Finanzierung wird eine Vollkasko meist vom Anbieter vorgeschrieben.

Teilkasko:

Die Teilkaskoversicherung sichert dein Auto nur bei bestimmten Ereignissen ab:

Diebstahl, Brand, Explosion, Blitzeinschlag, Hagel, Glasbruch, Marderschäden und Wildwechsel.

Leistungen können je nach Versicherer variieren.

Vollkasko:

Die Vollkaskoversicherung versichert dein Auto gegen Schäden, die du selbst verursacht hast.
Sie ist der "All inclusive Schutz" und beinhaltet zudem auch alle Punkte der Teilkasko.

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Worauf solltest du achten?

Grobe Fahrlässigkeit

Die grobe Fahrlässigkeit sollte im Vertrag unbedingt enthalten sein. Grob fahrlässig handelst du zum Beispiel, wenn du dein Auto unverschlossen zurücklässt und ein Dieb somit leichtes Spiel hat.
Ausgenommen sind hierbei Alkohol und sonstige Drogen.

Hohe Deckungssumme

Die Versicherungssumme sollte mindestens 50 Millionen € betragen. Die meisten Tarife enthalten mittlerweile sogar 100 Millionen €.

Mallorca-Police

Die sog. Mallorca-Police ist besonders für diejenigen sinnvoll, die im europäischen Ausland unterwegs sind und/ oder dort einen Mietwagen nutzen.
Du kannst deinen Vertrag um diese Klausel erweitern und genießt dann auch innerhalb der geographischen Grenzen Europas den Versicherungsschutz wie in Deutschland. Das ist wichtig, da in anderen Ländern die gesetzlichen Deckungssummen der Kfz-Haftpflichtversicherung meist viel niedriger sind als in Deutschland und bei Mietwägen die Mietwagenversicherungen meistens gedeckelte Leistungen beinhalten. Verursachst du einen Unfall mit deinem Auto und die versicherte Summe reicht dafür nicht aus, meist bei Personenschäden der Fall, müsstest du den Rest selbst bezahlen.
Mit der Mallorca-Police hebst du diese gesetzlich gedeckelte Leistung auf das deutsche Niveau an.
(Weltweiter Schutz = Traveller-Police)
Zum Vergleich:
In Deutschland beträgt die gesetzlich vorgeschriebene Mindestdeckung für Personenschäden 7,5 Millionen Euro und 1,22 Millionen Euro für Sachschäden.
Auf Malta beträgt diese für Personenschäden 2,5 Millionen Euro und für Sachschäden 500.000€. Das ist ein großer Unterschied auf den man achten sollte. Es lohnt sich also sich über das Reiseland zu informieren.

Autoschutzbrief

Viele Versicherungen bieten mittlerweile auch einen Autoschutzbrief an. Dieser bietet dir bei einer Panne oder einem Unfall unkomplizierte Hilfe im In- und Ausland. Das heißt, Pannen- und Unfallhilfe vor Ort, Weiter- und Rückfahrservice, sowie die Organisation eines Mietwagens. Das beinhaltet auch das Abschleppen zur nächsten Werkstatt oder das Bergen des Autos. Der ADAC ist so ein Beispiel.

SF Jahre

Die sog. SF Jahre bedeuten nichts anderes als Schadensfreie Jahre. Je länger du in die Versicherung einzahlst, ohne dieser einen Schaden in Rechnung zu stellen, desto höher werden deine SF Jahre eingestuft und desto geringer wird auf lange Sicht dein Beitrag. Die SF Jahre kannst du auch auf andere Versicherer übertragen.

Rabattübertragung

Wer die Schadensfreien Jahre von seinen Eltern auf sich übertragen will, muss hierbei auf die Kulanz der Versicherung hoffen. Ein Recht dazu gibt es nicht und du kannst außerdem nur so viele Jahre auf dich übertragen, wie du die Möglichkeit hattest, ein Auto zu bewegen. Wenn du also SF 10 auf dich übertragen möchtest, allerdings erst seit 4 Jahren den Führerschein hast, bekommst du auch nur 4 Jahre gutgeschrieben. Die restlichen 6 Jahre verfallen.

Voraussichtliche jährliche Fahrleistung

Du kannst bei der Versicherung deine voraussichtliche jährliche Fahrleistung in Kilometern angeben. Damit kannst du deinen Beitrag reduzieren. Je weniger Kilometer du fährst, desto geringer ist immerhin auch die Chance eines Unfalls. Wir raten allerdings dringend davon ab bei den Kilometerangaben zu schummeln. Spätestens, wenn du der Versicherung einen Unfall bzw. Schaden meldest, wird der Kilometerstand überprüft. Hast du gelogen, musst du nachzahlen und ggf. auch eine Strafzahlung leisten.

Fahrerkreis

Da die Haftpflichtversicherung immer aufs Auto bezogen ist, ist es kein Problem, wenn auch jemand anderes, der offiziell nicht mitversichert ist, mit dem Wagen fährt. Der Versicherungsschutz bleibt dennoch bestehen. Natürlich ist es dennoch zu empfehlen, zusätzliche Fahrer der Versicherung zu melden.
Im Schadensfall kann die Versicherung sonst eine Vertragsstrafe verhängen.
Bei einigen Versicherern sind zusätzliche Fahrer, welche das Fahrzeug nur kurzfristig und nicht regelmäßig nutzen, automatisch mitversichert. Erkundige dich bei deiner Versicherung einfach darüber.
(Bei Probe- und Notfallfahrten musst du deiner Versicherung nichts nachmelden)
Möchtest du mehrere Personen auf dein Auto mit anmelden, kann es günstiger sein, nicht die einzelnen Personen zu benennen, sondern eine Altersspanne anzugeben. So kann jeder das Auto fahren, dessen Alter sich innerhalb dieser Altersspanne befindet. Diese Option nennt sich bei der Kfz-Versicherung: "beliebiger Fahrerkreis".

Selbstbeteiligung

Eine weitere Möglichkeit, den Beitrag zu senken ist, mit dem Versicherer eine Selbstbeteiligung zu vereinbaren. Diese liegt meist bei 150€ bzw. 300€ pro Schadensfall. Diesen Teil musst du immer selbst zahlen und die Versicherung zahlt dann den Restbetrag.
Beispiel: Schaden in Höhe von 2.500€ - Du musst 150€ zahlen und die Versicherung zahlt 2.350€.
Somit kann die Versicherung sichergehen, dass du nicht wegen jedem kleinen Schaden die Versicherung in Anspruch nimmst. Als Gegenleistung verringert sich dein Beitrag.
Da du sowieso nur in großen Schadensfällen deine Versicherung in Anspruch nehmen solltest, da bei jedem gemeldeten Schaden deine SF Klasse zurückgestuft werden kann, ist eine Selbstbeteiligung sehr ratsam.

Zahlweise

Sachversicherungen, wie auch die KFZ Haftpflicht, solltest du jährlich zahlen. Dadurch sparst du dir Beitrag.

Werkstattbindung

Du hast auch die Möglichkeit eine Werkstattbindung zu vereinbaren. Das heißt, dass dir die Versicherung im Schadensfall vorschreibt, zu welcher Werkstatt du dein Auto bringen musst. Dadurch kannst du auch nochmal Beitrag sparen.
Natürlich kannst du trotz Werkstattbindung zum KFZ-Meister deines Vertrauens, wenn du z.B. einen Service, eine Reparatur o.ä. machen musst. Die Werkstattbindung gilt nur für Reparaturen von Schäden, die du der Versicherung gemeldet hast.
Achtung: nicht zu empfehlen ist die Werkstattbindung bei Leasing, Finanzierungen und wenn du weiter draußen auf dem Land wohnst und die nächste Partnerwerkstatt weit weg ist.
Bei Leasing/ Finanzierung musst du oft zu Herstellerwerkstätten, die zumeist keine Partnerwerkstatt der Versicherung sind. Dann musst du einen Aufschlag zahlen.

Tipp!

Jedes Jahr im November kurbeln die Versicherer ihre Werbetrommeln für ihr Kfz-Versicherungsangebot kräftig an.
Denn der 30. November ist der jährliche Stichtag für den Kfz-Versicherungswechsel.
Der Grund dafür ist die Möglichkeit, seine Kfz-Versicherung jährlich kündigen zu können und zwar mit einer Frist von einem Monat.
Natürlich gilt dies nicht für alle Verträge. Einige haben eine Vertragsdauer von genau 12 Monaten (z.B. 30.06.-30.06.).

Bei den meisten Kfz-Versicherungen endet die Vertragsdauer zum 31.12. und verlängert sich dann automatisch um ein Jahr.
Bei einer Kündigungsfrist von einem Monat muss die Kündigung also bis spätestens zum 30.11. vorliegen, um zu einer günstigeren/ besseren Versicherung zu wechseln.

Es macht durchaus Sinn, in dieser Zeit die Augen offen zu halten, da viele Versicherer großzügige Angebote veröffentlichen, um neue Kunden zu gewinnen. Wie beim Black Friday sind hier gute Schnäppchen zu erzielen.
Vergiss dabei aber bitte nicht, auf die Leistung der Versicherung zu achten!

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Lucas Berberich
Finanzexperte

Was tun im Schadensfall?

1. Absicherung der Unfallstelle

Um Folgeunfälle zu verhindern und sich selbst und andere zu schützen, solltest du zunächst den Unfallort absichern und andere Verkehrsteilnehmer auf den Unfall aufmerksam machen. Dazu gehören: Warnblinkanlage einschalten, Warnweste anziehen, Warndreieck aufstellen.
Bei einem größeren Unfall keine Unfallspuren beseitigen bis dieser durch die Polizei aufgenommen wurde.

2. Rettungskräfte informieren & Verletzte versorgen

Gibt es Verletzte, verständige sofort den Notruf (112 / 110) und leiste ggf. erste Hilfe.

3. Unfall dokumentieren

Mache von dem Schaden und allem was nützlich sein könnte, um den Unfallhergang zu rekonstruieren, Fotos.
Wie zum Beispiel Bremsspuren, Verkehrsschilder, etc.
Verlasse dich dabei nicht auf Bilder des Unfallgegners. Diese muss er dir nicht überlassen.

4. Kontaktdaten austauschen

Du bist gesetzlich dazu verpflichtet, deine Kontaktdaten mit dem Unfallgegner auszutauschen. Tust du dies nicht, begehst du rechtlich gesehen Fahrerflucht. Wurde die Polizei verständigt, übernimmt diese den Kontaktaustausch. Das sind Ausweis, eine Handynummer und Versicherungsinformationen.
Außerdem solltest du folgende Informationen einholen:

  • Kennzeichen des Unfallgegners
  • Anschrift des Fahrzeughalters
    (Wenn der Fahrer nicht der Fahrzeughalter ist, auch die Angaben des Fahrers notieren!)
  • Versicherer des Unfallverursachers
  • Vertragsnummer
  • Genauen Ort und Zeitpunkt des Unfalls
  • Namen und Anschriften von möglichen Zeugen

5. Schaden beim Versicherer melden

Das geht ganz einfach per Telefon oder über ein Internetformular auf der Homepage des Versicherers.
Bist du Unfallverursacher:
In diesem Fall solltest du umgehend deine Versicherung informieren, die sich im Anschluss um das weitere Vorgehen kümmert.
Bist du nicht der Unfallverursacher:
Trifft dich keine Schuld an dem Unfall, informiere zunächst deine Versicherung und die des Unfallverursachers über den Autounfall. Das Versicherungsunternehmen des Unfallverursachers wird dir die weiteren Schritte zur Regulierung deines Schadens mitteilen.
Hast du eine Teilschuld:
In diesem Fall prüft deine Kfz-Versicherung und die deines Unfallgegners den Unfallhergang. Am Ende wird entschieden, wie der Schaden zwischen den Unfallbeteiligten aufgeteilt wird. Fälle, bei denen sich die Schuldfrage nicht eindeutig klären lässt, gehen Versicherungen oft von 50:50 aus.

Wo gilt die Kfz-Haftpflicht?

Wenn du innerhalb der geografischen Grenzen Europas, also auch der Türkei und Russland, einen Unfall verursachst, ist dies durch die deutsche Haftpflichtversicherung innerhalb der vereinbarten Deckungssumme abgesichert.
Außerhalb dieser Gebiete ist die sog. Grüne Karte mitzuführen. Wenn das Reiseland auf der Grünen Karte eingetragen und nicht durchgestrichen ist, gilt auch hier der Versicherungsschutz.
Möchtest du in ein Gebiet fahren, das weder zu EU gehört noch auf der Grünen Karte verzeichnet ist, solltest du deinen Versicherungsschutz erweitern lassen.
Die Grüne Karte dient bei Auslandsreisen als Nachweis dafür, dass du Kfz-Haftpflichtversichert bist. Du erhältst diese kostenfrei von deinem Versicherer.
In der EU ist das Mitführen der Karte nicht mehr verpflichtend, da schon das Kennzeichen als Nachweis dient.
Allerdings kommt es immer noch vor, dass die örtliche Polizei danach verlangt. Es ist also ratsam, die Karte trotzdem mitzunehmen. Außerdem erleichtert sie oftmals auch die Verständigung und Schadensabwicklung.

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Ist diese Versicherung sinnvoll?

Stell dir einfach die Frage, ob du in der Lage wärst, im Falle eines Schadens, diesen zu ersetzen oder ob dich das in eine finanzielle Schieflage bringen könnte.

Um den Sinn einer Versicherung berechnen zu können, müsste man vorher wissen, was die Versicherung kostet und wie oft du die Leistung später in Anspruch nimmst.
Da wir die letzte Variable nicht kennen, ist eine Berechnung unmöglich. Niemand kann vorher sagen, ob eine Versicherung für dich finanziell Sinn macht oder nicht.
Auch nicht die Versicherungsgesellschaft selbst. Wir können uns also lediglich an Statistiken bzgl. der Wahrscheinlichkeit orientieren.

Bei Neuwägen macht eine Vollkasko durchaus Sinn. Wenn dein Auto allerdings die "5 Jahre Marke" übertroffen hat, sollte man sich das nochmal durchrechnen. Denn die Versicherung zahlt immer nur den Zeitwert, also das, was dein Auto noch wert ist und nicht was dein Auto mal gekostet hat. Ein Auto verliert in der Regel innerhalb der ersten 5 Jahre rund 50% an Wert.
Bei besonders teuren bzw. werthaltigen Fahrzeugen kann eine Vollkasko dennoch Sinn machen.


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