Was ist eine Wohngebäudeversicherung?
Die Wohngebäudeversicherung schützt vor finanziellen Schäden am Gebäude und an festem Inventar.
Diese Versicherung ist nur für Immobilieneigentümer relevant und für diese sehr sinnvoll.
Sie sichert Schäden ab, die durch Sturm, Hagel, Feuer und Leitungswasser entstehen.
Derartige Schäden können im schlimmsten Fall so hoch sein, dass man sie aus eigener Tasche nicht stemmen kann.
Wenn dann auch noch ein Darlehen auf der Immobilie lastet und man sie vielleicht gar nicht mehr bewohnen kann, wird es für den Eigentümer sehr unangenehm. Denn den Kredit muss man dennoch zurückzahlen.
In den meisten Fällen verlangen Banken bei Kreditabschluss den Nachweis einer solchen Versicherung, um sich und den Kunden abzusichern.
Was ist versichert?
Die Versicherung leistet für Reparatur, Wiederaufbau oder Neubau bei folgenden Ereignissen:
Musst du mit deiner Familie, aufgrund eines Schadens, übergangsweise woanders unterkommen (z.B. in einem Hotel) zahlt die Versicherung auch dafür.
Was ist nicht versichert?
Dein Hausrat ist in der Wohngebäudeversicherung nicht versichert.
Alle im Haus beweglichen Gegenstände sind per Definition Hausrat und müssen über die Hausratversicherung separat versichert werden.
Elementarschäden, wie zum Beispiel Überschwemmung, sind grundsätzlich nicht mitversichert.
Elementarschäden sind durch höhere Gewalt, also durch Naturgewalt, verursachte Schäden.
Du hast jedoch die Möglichkeit, diese gegen einen Aufpreis mit in den Vertrag aufzunehmen.
Leider ist dies in Risikogebieten oftmals nicht möglich oder sehr teuer.
Wie bei den meisten Versicherungen ist auch hier grobe Fahrlässigkeit nicht mit im Versicherungsschutz enthalten.
Außerdem werden unfertige Häuser vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Für den Hausbau (also den Zeitraum, in welchem dein Haus gebaut wird) benötigst du eine Bauherrenhaftpflichtversicherung.
Weitere Ausschlüsse gibt es bei undichten oder offenen Fenstern, bei Krieg oder inneren Unruhen. Auch nach einem atomaren Angriff zahlt die Versicherung nicht.
Die Versicherungssumme
Versichert ist für gewöhnlich der Neuwert der Immobilie.
Also der Geldwert, der nötig wäre, um ein gleiches Haus in gleicher Art und Güte wieder aufzubauen.
Unsere Empfehlung für die Berechnung der Versicherungssumme ist der sogenannte "gleitende Neuwert".
Achte im Vertrag auf diese Klausel.
Durch den gleitenden Neuwert ist die Versicherungssumme bei der Gebäudeversicherung an die Wertentwicklung des Gebäudes angepasst. Dieser arbeitet mit dem fiktiven Wert 1914. Das ist der Preis (in Mark), den der Bau des Hauses im Jahre 1914 theoretisch gekostet hätte. Dieser wird errechnet, indem der Neuwert des Hauses durch den sogenannten Baupreisindex geteilt wird.
Die Versicherungssumme wird dadurch jährlich angepasst. Nur so kommt die Versicherung auch Jahre nach dem Bau für den kompletten Neubau des Hauses im ursprünglichen Zustand auf.
Ein Unterversicherungsverzicht kann ebenfalls hilfreich sein. Hierbei verzichtet der Versicherer darauf, beim Schadensfall geltend zu machen, dass du unterversichert sein könntest.
Hast du mit deiner Versicherung zum Beispiel eine niedrigere Versicherungssumme vereinbart, um Beitrag zu sparen, deine Immobilie ist allerdings mehr wert, spricht die Versicherung von einer Unterversicherung. Auch wenn du dein Haus nachträglich aufwertest und du die Versicherung nicht darüber informiert hast, könntest du unterversichert sein. Im Schadensfall wird die Versicherung den Schaden dann nur anteilig bezahlen.
Mit einem solchen Verzicht kannst du das verhindern.
Von Berechnungen mittels Gutachter oder dem Wohnflächentarif raten wir aufgrund schlechter Erfahrungen ab.
Oft kommt hier nicht der tatsächliche Neuwert heraus, sondern nur ein Teil oder der aktuelle Verkehrswert. Tatsächlich sollten hierbei auch die Kosten für den Wiederaufbau berücksichtigt werden.
Bist du finanziell gut aufgestellt?
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Was tun im Schadensfall?
1. Schaden eindämmen
Ist ein Schaden entstanden, bist du als Versicherungsnehmer verpflichtet, die Ausbreitung des Schades zu verhindern, soweit dies in deiner Macht liegt. Dazu zählt beispielsweise, dass du den Hauptwasserhahn abdrehst, wenn das Wasser durch ein gebrochenes Rohr in deine Küche sprudelt.
Bist du zu dieser Zeit im Urlaub oder körperlich nicht dazu in der Lage, musst du dies auf Verlangen der Versicherung nachweisen. Trotz allem bist du nicht verpflichtet, dich in Gefahr zu begeben, etwa bei einem Brand oder ähnlichem.
2. Schaden dokumentieren
Lass nun alles so wie es ist und dokumentiere den Schaden. Aufräumarbeiten oder Reparaturversuche solltest du unterlassen, bis die Versicherung dir den Schaden erstattet oder einen Sachverständigen vorbeischickt.
Als Beweis für die Versicherung dienen zum Beispiel Fotos. Bei einem Einbruch musst du eine Anzeige bei der Polizei nachweisen. Sprich einfach mit der Versicherung. Sie wird dir sagen, was genau sie von dir benötigt.
(z.B.: Fotos, Datum, Uhrzeit, Beschreibung des Schadens und der Ursache)
3. Schaden unverzüglich melden
Je nach Anbieter innerhalb einer Woche ab dem Moment, ab dem du von dem Schaden erfahren hast.
Hinweis
Agiere nicht übereilig!
Bist du dir unsicher bei der Schadensbegrenzung, dann rufe zunächst deine Versicherung an.
Mache keine Vorab-Reparaturen, die evtl. sogar den Schaden noch vergrößern könnten.
Im schlimmsten Fall verweigert die Versicherung die Zahlung, da du bereits etwas getan hast, was du gar nicht hättest tun dürfen.
Was kostet diese Versicherung?
Eine Pauschalantwort zu den Kosten für eine Wohngebäudeversicherung gibt es nicht.
Die Kosten setzen sich aus verschieden Faktoren zusammen:
- Bauart
- Größe
- Alter
- Zustand (Wiederverkaufswert)
- Lage
- Nutzung (gewerblich oder privat)
- Höhe der Selbstbeteiligung
- & der gewählte Leistungsumfang
Natürlich lohnt es sich, den Tarif alle paar Jahre mal zu vergleichen.
Aber bitte vergiss nicht: Leistung überwiegt den Preis!
Lieber ein paar € mehr zahlen und sich einer hohen Leistung/Absicherung sicher sein.
Worauf solltest du achten?
Grobe Fahrlässigkeit
In der Regel zahlen Versicherer nicht, wenn du grob fahrlässig handelst. Wenn du zum Beispiel ein Fenster hast offen stehen lassen und durch den Regen ein Wasserschaden entstanden ist. Mit dieser Klausel zahlt deine Versicherung auch bei grober Fahrlässigkeit.
Abbruch- und Aufräumkosten
In der Regel zahlen Versicherer nicht, wenn du grob fahrlässig handelst. Wenn du zum Beispiel ein Fenster hast offen stehen lassen und durch den Regen ein Wasserschaden entstanden ist. Mit dieser Klausel zahlt deine Versicherung auch bei grober Fahrlässigkeit.
Schäden durch Einbrüche
Wenn bei einem Einbruch Schäden am Gebäude entstehen, sollten diese von der Versicherung abgedeckt sein.
Folgen von Überspannungsschäden
Nach einem Blitzeinschlag können durch Überspannung Schäden an Elektrogeräten wie Fernseher oder Router entstehen.
Ist diese Versicherung sinnvoll?
Ob eine Versicherung für dich sinnvoll ist, kannst du dir ganz einfach mit folgender Frage beantworten:
"Kannst bzw. möchtest du dieses finanzielle Risiko selbst tragen?"
Also bist du in der Lage, im Falle eines Schadens, diesen aus eigener Tasche zu bezahlen?
Um den Sinn einer Versicherung berechnen zu können, müsste man vorher wissen, was die Versicherung kostet und wie oft du die Leistung später in Anspruch nimmst.
Da wir die letzte Variable nicht kennen, ist eine Berechnung unmöglich. Niemand kann vorhersagen, ob eine Versicherung für dich finanziell Sinn macht oder nicht.
Auch nicht die Versicherungsgesellschaft selbst. Wir können uns also lediglich an Statistiken bzgl. der Wahrscheinlichkeit orientieren.
In diesem Fall:
Die Wohngebäudeversicherung ist ein MUSS für jeden, der eine eigene Immobilie besitzt.
Egal, ob Eigenheim oder Kapitalanlage.
Denn mögliche Schäden sind oft so hoch, dass man diese aus eigener Tasche gar nicht bezahlen könnte. Im schlimmsten Fall, wenn das Haus nicht mehr bewohnbar ist, ist man gezwungen, dieses teuer wieder aufzubauen, das Haus abzureißen oder alles zu verkaufen und sich vielleicht sogar eine preiswertere Bleibe zu suchen.
Da eine eigene Immobilie mit zu den größten Investitionen gehört, die du im Leben tätigst, solltest du diese gut absichern. Bei Wohnungen läuft das meistens über die Eigentümergemeinschaft.

