Was ist Kapitalertragssteuer?
Wer mit Wertpapieren oder anderen Anlageprodukten Gewinne erzielt und diese realisiert, muss Steuern entrichten.
Wenn du also eine Aktie zu einem Kurs von 50€ kaufst und diese zu einem Kurs von 60€ wieder verkaufst, hast du einen Gewinn bzw. Kapitalertrag in Höhe von 10€ erzielt, den du mit etwa 26% versteuern musst. 2,60€ gehen also an den Staat.
Immerhin steht jedem deutschen Bürger ab der Geburt ein sogenannter Pauschbetrag für Kapitalerträge in Höhe von 801€ zu.
Diese 801€ sind als Freibetrag zu verstehen, innerhalb dessen du steuerfrei Kapitalerträge erzielen darfst.
In oben genanntem Aktien-Beispiel wäre dein Gewinn also steuerfrei gewesen, da dieser sich innerhalb des Freibetrages befindet.
Übersteigst du die 801€, zahlst du auf alles, was über der Grenze liegt, die 26% an Steuern.
Meistens führt deine Bank diese automatisch ab. Es gibt aber auch Ausnahmen.
Was sind Kapitalerträge?
Kapitalerträge sind Erträge und Gewinne aus überwiegend folgenden Bereichen:
- Zinsen
- Dividenden
- Kursgewinnen
Natürlich gibt es noch andere Formen von Kapitalerträgen.
Bei oben genannten handelt es sich um die üblichen Bereiche, in denen du dich wahrscheinlich auch bewegst.
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Wie berechne ich die Steuer?
25% + Solidaritätszuschlag (oft abgekürzt: Soli)
Soli = 5,5% auf die 25%
Also insgesamt 26,375%
Wer Kirchensteuer zahlt, muss hier nochmal mit 8-9% von den 25% rechnen. (Berechnung wie beim Soli)
Ist dein persönlicher Steuersatz niedriger als die 25%, dann wird der niedrigere Wert zur Berechnung hergenommen.
Die meisten Broker (Depotbanken) führen die Steuern für dich automatisch ans Finanzamt ab.
Somit musst du also nichts weiter tun. Wenn allerdings keine Steuer einbehalten wird, besteht eine Abgabepflicht.
Das kommt zum Beispiel bei P2P Plattformen vor.
Beispiel 1:
Am Jahresende verzeichnet dein Depot einen realisierten Gewinn von 967€.
Davon müssen nun 166€ (967€-801€) mit 25% + Solidaritätszuschlag versteuert werden.
Hast du in einem Jahr unter anderem auch Verluste erzielt, kannst du diese mit den Gewinnen verrechnen.
Zu den sog. Verlustverrechnungstöpfen erfährst du im Folgenden noch mehr.
(realisiert ist ein Gewinn oder Verlust erst, nachdem du deine Wertpapiere verkauft hast)
Beispiel 2:
Am Jahresende verzeichnet dein Depot einen realisierten Gewinn von 967€.
Dein zweites Depot, in welchem sich ausschließlich Aktien befinden, verzeichnete einen realisierten Verlust in Höhe von 200€.
967€-200€ = 767€
Da dein Gewinn nun innerhalb des Freibetrags in Höhe von 801€ liegt, sind diese Erträge steuerfrei.
Tipp!
Nutze den Freistellungsauftrag und stelle diesen bei deiner (Depot-) Bank, da diese sonst automatisch die Steuer abführt.
Bitte beachte, dass der Freistellungsauftrag in Höhe von 801€ nur pro Person gültig ist und nicht bei verschiedenen Banken in selber Höhe gestellt werden kann. Allerdings hast du die Möglichkeit, diesen aufzuteilen.
500€ bei Depotbank A / 150€ bei Bank B / 151€ bei Bank C
NV-Bescheinigung
Wenn du, außer der Kapitalerträge, kein weiteres Einkommen erhältst, könnte die NV-Bescheinigung nützlich für dich sein.
Die sogenannte Nichtveranlagungsbescheinigung kannst du beim Finanzamt beantragen und danach ausgefüllt bei der Bank hinterlegen, damit diese deine Kapitalerträge steuerfrei auszahlt.
Voraussetzung für die Beantragung ist, dass dein Einkommen inklusive Kapitalerträge den Grundfreibetrag nicht übersteigt. Kapitalerträge und Kursgewinne kannst du dir jedoch nur bis zu einer gewissen Grenze steuerfrei auszahlen lassen. Diese Grenze errechnet sich wie folgt:
Grundfreibetrag + Sonderausgaben Pauschbetrag + Sparer Pauschbetrag.
Besonders häufig liegen bei Kindern, Studenten und Rentnern die gesamten Einkünfte des Jahres unter dem Grundfreibetrag.
Der Grundfreibetrag liegt 2021 bei 9.744€. Das ist der Betrag, den du verdienen darfst, ohne Steuern bezahlen zu müssen. Alle Einkünfte, die über diesen Betrag hinausgehen, müssen versteuert werden.
Hinweis
Die NV-Bescheinigung wird für eine maximale Geltungsdauer von drei Jahren und nur unter dem Vorbehalt des Widerrufs ausgestellt.
Verlustverrechnung
Wenn es im Depot mal nicht so gut läuft, ist das noch lange kein Grund, alles hinzuschmeißen. Es bieten sich dir immer noch einige Möglichkeiten, wenn du am Ende des Jahres mit einem Verlust rausgehst.
Tipp!
Solange du den Verlust noch nicht realisiert hast, also das im Kurs gefallene Wertpapier verkauft hast, ist noch nichts wirklich Schlimmes passiert. Denn der Verlust existiert gerade nur auf dem Papier und kann sich jederzeit wieder ändern. Diese Verluste nennt man Buchverluste. Wirklich real wird dieser Verlust erst, wenn du verkaufst.
Bei Gewinnen ist es übrigens genau dasselbe.
In der Tasche hast du den Gewinn erst, wenn du auch verkauft hast.
Natürlich gibt es Situationen, in denen man gewissermaßen zum Verkauf gezwungen ist, weil man das Geld gerade jetzt braucht oder die Firma, die die Aktien ausgegeben hat, ohnehin insolvent ist.
Dann kannst du die Verluste mit deinen Gewinnen verrechnen. Das passiert in der Regel automatisch im Hintergrund durch deine Bank.
Hier ein Beispiel zur Veranschaulichung:
Nehmen wir an, du hast 1.000€ an realisierten Aktiengewinnen und auf der anderen Seite ebenso viele Verluste.
Dann werden Verluste mit Gewinnen verrechnet.
Zur besseren Darstellung nutzt man dazu sogenannte Verlustverrechnungstöpfe.
In diesem Fall: 1.000€ - 1.000€ = 0€
Du hast also effektiv keinen Gewinn und keinen Verlust gemacht und musst demnach auch keine Steuern zahlen.
Hast du vorher schon für den Gewinn Steuern bezahlt und die Verrechnung fand erst danach statt, werden dir gezahlte Steuern wieder gutgeschrieben.
Solltest du in einem Jahr überwiegend Verluste im Depot haben, dann kannst du diese mit ins nächste Jahr nehmen, um sie mit möglichen Gewinnen zu verrechnen.
Deine Bank macht die Verlustverrechnung für dich im Hintergrund automatisch.
In Einzelfällen musst du diese Verrechnung in deiner Steuererklärung angeben.
Sonderfall ETFs:
Während Erträge aus Aktiengewinnen zu 100% versteuert werden müssen, werden bei Erträgen aus Aktien-ETFs, Dividenden und Zinsen Gewinne nur zu 70% versteuert.
Beispiel:
Aktiengewinn: 250€ - versteuert werden müssen 250€
Aktien-ETF-Gewinn: 250€ - versteuert werden müssen 175€
Allerdings bedeutet das auch für die Verlustverrechnung, dass bei ETF-Verlusten nur 70% angerechnet werden können.
Deshalb gibt es für ETFs gesonderte Töpfe, die nicht mit Aktienverlusten verrechnet werden können.
Zusammenfassung Verlustverrechnung:
Aktienverluste können mit Aktiengewinnen verrechnet werden und andersherum
ETF-Verluste können mit ETF-Gewinnen verrechnet werden und andersherum
Aktiengewinne können mit ETF-Verlusten verrechnet werden
Aktienverluste können allerdings NICHT mit ETF-Gewinnen verrechnet werden.
Tipp!
Solltest du mehr als ein Depot bei unterscheidlichen Banken haben, dann solltest du unbedingt eine Steuererklärung abgeben.
Die Verlustverrechnung findet dann nämlich durch das Finanzamt statt, da die Banken untereinander diesbezüglich nicht kommunizieren und somit nicht wissen, ob und wie viel Verlust bzw. Gewinn du gemacht hast.
Beantrage bei dem Depot, in welchem du einen realisierten Verlust verzeichnest, einfach eine sogenannte Verlustbescheinigung, welche du in deiner Steuererklärung mit angibst.
Gewinne außerhalb des Freistellungsauftrags werden ohnehin versteuert und automatisch abgeführt.
Solltest du keinen Freistellungsauftrag gestellt haben, kannst du dies mittels Steuererklärung nachholen.
Du bist also nicht in der Pflicht, einen Freistellungsauftrag zu stellen. Es erleichtert dir nur ggf. die Steuererklärung.

