Autounfall. Was nun?

Ratgeber

 (2026)

Inhaltsverzeichnis

Kurz & Knapp

In diesem Beitrag erfährst du...
worauf du nach einem Verkehrsunfall achten musst
welche Entschädigung dir zusteht
wie du vorgehst, wenn du einen Unfall verursacht hast

Der Unfall

Ein Verkehrsunfall ist schnell passiert. Um genau zu sein passierten laut statistischem Bundesamt 2021 über 2,3 Millionen davon auf deutschen Straßen. Worauf sollte man achten, wenn man selbst in einen solchen Unfall verwickelt ist.

Schritt 1: Unfallort sichern und Verletzten helfen

Vollkommen egal ob du für den Unfall verantwortlich bist oder nicht gilt es im ersten Schritt allen Beteiligten so gut wie möglich zu helfen.
Dafür ist es zunächst erforderlich den Unfallort abzusichern.
Gemeint ist damit (z.B. per Warndreieck, Warnblinkanlage und Warnweste) andere unbeteiligte Autofahrer auf den Unfallort aufmerksam zu machen, um zu verhindern, dass diese ebenfalls in den Unfall verwickelt werden und sich selbst und natürlich die Unfallbeteiligten zusätzlich gefährden.
Bei besonders schweren Unfällen gilt es natürlich als erstes den Verletzten erste Hilfe zu leisten und währenddessen den Notruf zu verständigen. (Polizei: 110 / Rettungskräfte: 112)

WICHTIG: Das Warndreieck sollte außerorts ca. 100 Meter von der Unfallstelle entfernt platziert werden. Innerorts reichen 50 Meter aus, auf der Autobahn sollten es 200 Meter sein.

Schritt 2: Dokumentiere den Unfall

Wenn die Unfallbeteiligten versorgt und außer Gefahr sind, beginnst du mit der Dokumentation, auch wenn die Lage vermeintlich klar ist.
Das heißt, dass du Bilder vom Unfallort und entstandenen Schäden machst. Sollten unbeteiligte Zeugen in der Nähe sein, frage diese unbedingt ob sie sich im Notfall zur Verfügung stellen könnten.
Auch wenn der Beifahrer ebenfalls als Zeuge zählt, wird seiner Aussage aufgrund von Befangenheit oft weniger Wert zugestanden als einer unbeteiligten Person.

Ist der Unfallort dokumentiert kannst du diesen bei kleineren Schäden sofort räumen, um den Verkehrsfluss nicht zu behindern. Handelt es sich um einen größeren Unfall und die Polizei wurde informiert solltest du auf keinen Fall Spuren beseitigen, bevor die Polizei den Unfall nicht aufgenommen hat!

Schritt 3: Personalien austauschen

Sollte keine Polizei informiert worden sein, da es sich vielleicht nur um einen leichten Auffahrunfall oder Parkrempler handelt, sind alle Parteien dennoch verpflichtet sich gegenseitig ihre Personalien auszuhändigen.

  • Kontaktdaten (Alternativ: Ausweis)
  • Versicherungsdaten (Nummer und Name der Versicherung)
  • Kennzeichen der Unfallbeteiligten
  • Fahrzeugschein (sollte der Fahrer nicht der Halter sein)

Tut das jemand nicht und verlässt den Unfallort so begeht dieser Fahrerflucht!
Wurde die Polizei verständigt regelt diese normalerweise die Personalien.

Bei einem möglichen Personenschaden oder wenn du einfach mit der Situation überfordert bist rufe die Polizei. Damit gehst du auf Nummer sicher und hast, sollte der Unfallgegner gegenüber der Polizei die Unfallschuld bestätigen, einwandfreie Zeugen. Gegenüber der Polizei verhalten sich die Meisten in der Regel kooperativer.

Tipp:

Ist der Fall auch nur etwas unklar so gib niemals ein Schuldeingeständis ab.
Auch nicht gegenüber der Polizei. Dies könnte dir später zum Verhängnis werden.
Die Schuldfrage sollen die Versicherungen unter sich klären oder notfalls vor ein Gericht bringen.

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Lucas Berberich
Finanzexperte

Nach dem Unfall

Ist der Unfallort geräumt und du bist wieder Zuhause kommt noch einiges auf dich zu.
Das Auto muss evtl. zur Reparatur und die Versicherung muss natürlich auch informiert werden.

1. Du bist der Geschädigte

Schaden melden:

Als Geschädigter und somit "Unschuldiger" darfst du ebenso deinen Schaden bei der gegnerischen Versicherung anzeigen. Das ist vor allem dann ratsam, wenn du seit ein paar Tagen nichts von dieser gehört hast.
Hierfür reicht ein kurzer Anruf oder eine Mail. Du erhältst von deiner Versicherung dann auch eine Schadensnummer (Fallnummer) und die Bitte den Unfallhergang zu beschreiben. Die meisten Versicherer bieten dafür sogar direkt ein Online-Formular an.

Rechtsbeistand:

In besonders unklaren Fällen kann ein Anwalt ratsam sein. Was viele jedoch nicht wissen ist, dass eine Kfz-Haftpflichtversicherung auch einen passiven Rechtsschutz beinhaltet.
Das bedeutet, dass deine Kfz-Versicherung auch unberechtigte Forderungen der Gegenseite abwehrt.
Dies gilt natürlich nur für die Schäden, die die Versicherung begleichen soll. Sie schützt sich damit also selbst und passiv auch noch dich.
Hast du deinen Unfallgegner beispielsweise wegen Nötigung oder fahrlässigem Verhalten angezeigt oder andersherum, so unterliegt dies nicht dem Rechtsschutz deiner Kfz-Versicherung. Für diesen Fall benötigst du dann einen separaten Anwalt.

Sachverständiger:

Liegt der Sachschaden des Fahrzeugs über 800€ wird von der Versicherung fast immer ein Gutachten verlangt, welches den Schaden genau erfassen und bewerten soll.
Auch ein Kostenvoranschlag einer Werkstatt für die Reparatur des Schadens kann ausreichen.
Die Kosten für ein solches Gutachten übernimmt zuletzt die Versicherung des Unfallverursachers.

Deine Entscheidung:

Ist der Fall klar, so wird die Versicherung des Unfallgegners die Reparaturkosten in exakter Höhe an die Werkstatt bezahlen. Du hast allerdings auch die Möglichkeit dir das Geld von der Versicherung auszahlen zu lassen. Das lohnt sich natürlich, wenn du jemanden kennst, der dir den Schaden günstiger repariert oder der Schaden die Fahrtauglichkeit nicht beeinflusst und dich der optische Schaden nicht stört.

2. Du bist der Unfallverursacher

Schaden melden:

Bei einem Verkehrsunfall musst du so schnell wie möglich deine Versicherung informieren. Hierfür reicht ein kurzer Anruf oder eine Mail. Bei besonders schweren Unfällen muss dies sogar innerhalb von 48h passieren. Du erhältst von deiner Versicherung dann eine Schadensnummer (Fallnummer) und die Bitte den Unfallhergang zu beschreiben. Die meisten Versicherer bieten dafür sogar direkt ein Online-Formular an.
Die Versicherungen klären dann zunächst untereinander den Fall.

Rechtsbeistand:

Nicht selten kommt es vor, dass man als Unfallverursacher vom Unfallgegner oder der Polizei angezeigt wird.
Ist das der Fall solltest du dir unbedingt einen Anwalt suchen.

Schadensregulierung

Sämtliche Schäden des Unfallgegners werden von der Versicherung des Unfallverursachers gedeckt.
Das beinhaltet Personenschäden (Bei Verletzung oder Tod) und natürlich Sachschäden an Auto und Straße.
Die Haftpflichtversicherung bezahlt allerdings nur den Schaden des von dir Geschädigten. Deinen Schaden musst du selbst zahlen, es sei denn du bist Vollkaskoversichert.
Bist du (als Verursacher) bei dem Unfall zu Schaden gekommen übernimmt deine Krankenkasse die Kosten.
Künftig wirst du außerdem mehr für deine Versicherung zahlen müssen, da du von deiner Kfz-Haftpflichtversicherung nun hochgestuft wirst. Das ist der Grund warum sich Unfallbeteiligte bei kleinen Schäden oft ohne Versicherung und Polizei einigen wollen.

Bußgeld

Bist du Schuld am Unfall wird dir die Polizei einen Bußgeldbescheid aushändigen, den du zu zahlen hast. Solltest du dir noch unsicher bzgl. der Schuldfrage sein zahlen diesen nicht vor Ort.
Es kann dann natürlich zu einem Bußgeldverfahren kommen.

Weitere Strafen können auf dich zukommen, wenn du den Unfall provoziert und deine Mitmenschen dadurch gefährdet hast.


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