Vermögens­wirk­same Leis­tun­gen

Ratgeber

 (2026)

15
 Minuten
Inhaltsverzeichnis

Was sind vermögenswirksame Leistungen?

Vermögenswirksame Leistungen können von deinem Arbeitgeber zusätzlich zu deinem Gehalt gezahlt werden. Ohne Arbeitgeber gibt es keine "VL". Der Arbeitgeber ist dazu zwar nicht verpflichtet, allerdings hast du das Recht, diese Art des Sparens selbst in die Hand zu nehmen und deinen Arbeitgeber mit ins Boot zu holen.

Von deinem Arbeitgeber kannst du hierbei bis zu 40€ pro Monat zusätzlich erhalten.
Wenn du gewisse Einkommensgrenzen nicht übersteigst, erhältst du sogar eine Förderung vom Staat.
Voraussetzung, um das Geld zu erhalten, ist die direkte Anlage in einen Banksparplan, einen Bausparvertrag, einen Fondssparplan oder einen Altersvorsorgevertrag.
Vermögenswirksame Leistungen können auch zur Tilgung eines Immobilienkredits genutzt werden.
Diese Anlage ist für dich dann mindestens 7 Jahre gesperrt. 7 Jahre, in denen du nicht an das Geld kommst. Natürlich gibt es auch Ausnahmen.
Da es sich hierbei um geschenktes Geld handelt, sollte man sich unbedingt informieren, ob der Arbeitgeber so etwas anbietet.

Wie erhalte ich die Leistungen?

Zunächst solltest du prüfen, ob dein Arbeitgeber eine Zahlung von Vermögenswirksamen Leistungen anbietet.
Das kannst du entweder über deinen Tarif- bzw. Arbeitsvertrag, über die Personalabteilung oder deinen Vorgesetzten herausfinden.
Auch Auszubildende können VL erhalten. Bei Auszubildenden lohnen sich VL besonders, da diese die Einkommensgrenzen noch nicht überschreiten, welche Voraussetzung für den Erhalt der staatlichen Förderung ist.

Viele Arbeitgeber bieten Vermögenswirksame Leistungen an, jedoch werden sie von den Arbeitnehmern erst gar nicht in Anspruch genommen.
Etwa ein Drittel der Vermögenswirksamen Leistungen in Deutschland werden gar nicht erst abgeholt.
Es lohnt sich also, sich zu informieren, ob und wie viel dir dein Arbeitgeber zahlen würde. Es ist immerhin geschenktes Geld.

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Welche Anlagemöglichkeiten gibt es?

Insgesamt hast du 5 Varianten zur Auswahl:

ETF-/Fondssparplan

Bausparvertrag

Immobiliendarlehen

Banksparplan

Altersvorsorge

Welche Anlage für dich die richtige ist, hängt von deinem Ziel ab.
Ein Ziel solltest du übrigens immer festlegen, bevor du eine Anlage tätigst.
(z.B. Sparen für: Immobilienkauf, die Altersvorsorge, eine Reise, usw.)

Tipp!

Lege deine Vermögenswirksamen Leistungen auf keinen Fall in einer Lebensversicherung an. Es wird dafür zwar viel Werbung gemacht, allerdings birgt diese Anlageform einige Nachteile. Zum einen ist diese Anlage viel zu teuer, zum anderen sind die Zinsen aktuell viel zu niedrig.
Es gibt lohnenswertere Anlagen für deine VL.

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Lucas Berberich
Finanzexperte

Variante 1: ETF-/ Fonds-Sparplan

Diese Variante ist dann sinnvoll, wenn folgende Punkte auf dich zutreffen:

  • Ich möchte langfristig anlegen (7-10 Jahre oder länger)
  • Ich will eine Chance auf hohe Renditen
  • Ich habe aktuell keine festen Immobilienpläne in Aussicht
  • staatliche Förderung möglich:
    Arbeitnehmersparzulage erhältst du, wenn dein zu versteuerndes Einkommen 20.000€ (Ehepaare: 40.000€) im Jahr nicht übersteigt.
    Um die maximale Förderung in Höhe von 80€ zu erhalten musst du 400€ im Jahr in deinen ETF-/ Fonds-Sparplan einzahlen. (20% auf deine Einzahlungen; max. 400€)
    Wenn du also weniger als gerundet 33,50€ pro Monat (400€ : 12 Monate) von deinem Arbeitgeber bekommst, lohnt es sich, den fehlenden Betrag aus eigener Tasche aufzustocken, um die volle Förderung zu erhalten.

Tipp!

Für gewöhnlich ist dein Geld in einem VL-Vertrag für mindestens 7 Jahre gesperrt.
Bei einem Fonds- oder ETF Sparplan macht es jedoch Sinn, nach den 7 Jahren nicht einfach blind das Geld aus dem Vertrag zu nehmen.
Prüfe zunächst die erwirtschaftete Rendite. Ist diese über die Laufzeit gut ausgefallen, kannst du das Geld herausnehmen. Wenn ausgerechnet jetzt der Kurs schlecht steht, solltest du noch einige Zeit weitersparen und den nächsten Aufschwung abwarten, damit du nicht mit Verlust verkaufen musst.
Natürlich spricht nichts dagegen, auch bei positiven 7 Jahren einfach weiter zu sparen, wenn du das Geld zu diesem Zeitpunkt nicht benötigst.

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Lucas Berberich
Finanzexperte

Das interessiert mich:

Variante 2: Bausparvertrag

Diese Variante ist dann sinnvoll, wenn folgende Punkte für dich zutreffen:

  • Ich plane in Zukunft fest einen Immobilienkauf
  • Ich möchte mich gegen einen möglichen Anstieg von Kreditzinsen absichern
  • Oder: ich bin bereits Immobilienbesitzer und kann das Geld für eine spätere Renovierung/ Modernisierung brauchen
  • staatliche Förderung möglich:
    Arbeitnehmersparzulage erhältst du, wenn dein zu versteuerndes Einkommen 17.900€ (Ehepaare: 35.800€) im Jahr nicht übersteigt.
    Um die maximale Förderung in Höhe von 43€ zu erhalten musst du 470€ im Jahr in deinen Bausparvertrag einzahlen. (9% auf deine Einzahlungen; max. 470€)

Nachteile des Bausparvertrags sind geringe Guthabenzinsen und hohe Abschlusskosten.

Das interessiert mich:

Bausparvertrag

Variante 3: Tilgung eines Immobiliendarlehens

Wenn du bereits eine Immobilie besitzt und du für diese noch einen Kredit abzahlst, hast du die Möglichkeit, deine Vermögenswirksamen Leistungen jeden Monat mit deiner Kreditrate bzw. der Tilgung zu verrechnen.
Deine Kreditrate sinkt dann um die Höhe der eingezahlten VL.

Frag hierzu einfach deine Bank.

Auch hierbei gibt es, wie beim Bausparvertrag, die Möglichkeit, Arbeitnehmersparzulage zu erhalten.
Wie beim Bausparvertrag sind das maximal 43€ pro Jahr.

Das interessiert mich:

Immobilien
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Variante 4: Banksparplan

Ein Banksparplan kommt nur in Frage, wenn dein Einkommen für die staatliche Förderung zu hoch ist und schwankende Märkte (siehe Fonds- / ETF Sparplan) nichts für dich sind.
Es handelt sich um eine sichere und kostengünstige Anlagevariante, die jedoch dementsprechend wenig Rendite verspricht.
Da es heutzutage kaum noch Zinsen gibt, bieten leider nur sehr wenige Banken eine solche Anlagemöglichkeit für Vermögenswirksame Leistungen an.
Eine staatliche Förderung gibt es auf einen Banksparplan nicht.

Das interessiert mich:

Tages- und Festgeld

Variante 5: Altersvermögenswirksame Leistungen

Bist du im Tarifvertrag der Metall- und Elektroindustrie, hast du für gewöhnlich keine Wahl.
Du musst deine Vermögenswirksamen Leistungen für die Altersvorsorge anlegen.
Das ist in dieser Branche so geregelt.
Die sog. AVWL werden hierbei einheitlich vergeben:
Azubis erhalten 13,29€ und ein Angestellter 26,59€ pro Monat.

Du hast die Möglichkeit, die AVWL in die Betriebliche Altersvorsorge oder einen Riester-Vertrag zu sparen.
Welche der zwei Varianten besser zu dir passt, hängt davon ab, welche Altersvorsorge grundsätzlich besser für dich geeignet ist.

Das interessiert mich:

Altersvorsorge-Check

Tipp!

Wenn du vom Arbeitgeber keine Vermögenswirksamen Leistungen erhältst, hast du trotzdem die Möglichkeit, diese Art des Sparens zu nutzen, indem du den Sparbeitrag einfach aus eigener Tasche zahlst.
Dein Arbeitgeber zieht den Betrag dann von deinem Gehalt ab und überträgt diesen auf den entsprechenden Vertrag.
Das macht jedoch nur Sinn, wenn du auch Anspruch auf die staatliche Förderung hast.
Prüfe hierzu einfach nochmal die Einkommensgrenzen. 

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Lucas Berberich
Finanzexperte

Vorzeitige Kündigung

Wie bereits erwähnt, gibt es für die VL-Anlage in der Regel eine Sperrfrist von 7 Jahren.

Es gibt allerdings auch die Möglichkeit, früher an das Geld zu kommen.
Das kann aber zur Folge haben, dass du den Anspruch auf die staatlichen Förderungen komplett verlierst. Überlege dir das also gut.

In folgenden Situationen ist eine prämienunschädliche Kündigung möglich:

  • Heirat
  • Selbständigkeit
  • Arbeitslosigkeit länger als ein Jahr
  • Tod des Arbeitnehmers oder
  • Erwerbsunfähigkeit von mindestens 95%

Wenn dein Einkommen von Anfang an sowieso über den Einkommensgrenzen lag, ist eine vorzeitige Kündigung immer möglich, da keine Förderung gezahlt wurde und somit auch nicht verloren geht.


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