Risiko: Pflegefall

Ratgeber

 (2026)

17
 Minuten
Inhaltsverzeichnis

Kurz & Knapp

Eine Pflegezusatzversicherung...
zahlt, wenn ein Pflegegrad festgestellt wurde und du per Definition pflegebedürftig bist
ist für viele ein wichtiges Thema, da die gesetzliche Absicherung nicht ausreicht
ist für jeden sinnvoll, der sein Vermögen im Pflegefall schützen und verhindern möchte, dass man in die Armut abrutscht (Pflege, egal ob zuhause oder im Heim, ist extrem teuer!)

Was ist eine Pflegezusatzversicherung?

Die Pflegezusatzversicherung ist ein Ergänzungsschutz zu der bereits vorhandenen gesetzlichen Absicherung.
Zahlst du Sozialabgaben an den Staat, dann bist du automatisch auch pflegeversichert.
Ist diese Versicherung dann überhaupt sinnvoll oder nur ein Upgrade?
In vielen Fällen ist sie durchaus relevant.
Denn die staatliche Absicherung ist auch im Bereich der Pflege weitgehend ungenügend.
Bereits über 40% der stationären Pflegefälle sind heute sozialhilfebedürftig.
Das liegt vor allem an den immer weiter steigenden Kosten für Pflege und auch an der immer älter werdenden Gesellschaft.
Unabhängig vom Alter, Pflege kann jeden treffen. Auch dich.
Egal, ob es dich selbst trifft oder einen Verwandten, im Pflegefall wird mühsam zusammengespartes Vermögen sehr schnell aufgezehrt.
Denn der Eigenanteil pro Monat (staatliche Absicherung mit einberechnet) lag 2020 im Durchschnitt bei 1.940€.
Als pflegebedürftig gilt, wer aufgrund von physischen oder psychischen Erkrankungen auf Hilfe angewiesen ist. In Deutschland befinden sich etwa 3,4 Millionen Menschen in dieser Situation.

Das Thema Pflege ist nicht ausschließlich für ältere Menschen relevant.
Auch in jungen Jahren kann man durch Unfall oder Krankheit zum Pflegefall werden.
Pflegebedürftigkeit kann jeden treffen. Oft kommt der Pflegefall überraschend und bedeutet eine große Umstellung für die gesamte Familie. Ein Unfall, eine schwere Krankheit und schon sind wir auf Hilfe angewiesen. Wer wird sich um dich kümmern? Wer wird dein Leben finanzieren?

In diesem Beitrag erfährst du die wichtigsten Infos zum Risiko Pflegefall und ob dieses Risiko für dich relevant ist. Außerdem wird erläutert, wie du beim Eintritt des Pflegefalls vorgehen solltest.

5 Irrtümer zum Thema Pflege

1. Ich werde kein Pflegefall

Fakt ist, dass bereits heute über 5 Millionen Menschen in Deutschland pflegebedürftig sind.
(Statistisches Bundesamt)

2. Wenn, dann werde ich nur kurz ein Pflegefall

Für alle Altersgruppen liegt die durchschnittliche Pflegedauer bei 6,7 Jahren.
(Pflegereport Barmer Ersatzkasse 2015)

3. Ich werde von meiner Familie gepflegt

Ja, das ist möglich. Allerdings kann unsere Familie oftmals nicht genug Zeit aufbringen, weil jeder sein eigenes Leben hat, um das er sich kümmern muss. Man wohnt in einer anderen Stadt, muss eine eigene Familie versorgen oder möchte sich auf seine berufliche Karriere konzentrieren. Hier stellt sich die Frage, ob wir jenen zur Last fallen wollen.

5. Die gesetzliche Pflegeversicherung reicht aus

Bereits heute gibt es über 3,4 Millionen Pflegebedürftige (4,10 % aller Deutschen), die bereits eine Leistung aus der gesetzlichen Pflegeversicherung beziehen. Aufgrund der demografischen Veränderungen (das heißt immer mehr Bürger werden immer älter, somit gibt es immer mehr Leistungsempfänger bei weniger werdenden Beitragszahlern). wird diese Zahl in den nächsten Jahren deutlich ansteigen. Die Konsequenz sind kleinere Beiträge für Leistungsempfänger und eine größere Versorgungslücke. Bereits über 40% der stationären Pflegefälle sind heute sozialhilfebedürftig.

„Da die gesetzliche Pflegeversicherung nur die Grundversorgung absichert und die tatsächlichen Pflegekosten in der Regel höher ausfallen, ist eine zusätzliche private Vorsorge sinnvoll.“

Bundesgesundheitsministerium

4. Pflegekosten kann ich aus meinem Einkommen/Vermögen bezahlen

Ja, das geht natürlich. Was man jedoch nicht vergessen darf ist, dass man im Pflegefall zumeist kein Einkommen mehr erhält, da man nicht arbeiten kann. Es bleiben also meist nur die Rücklagen. Rechnen wir eben mal durch, was es dich kosten würde, für nur 5 Jahre pflegebedürftig zu sein.

Pro Monat kostet ein Pflegeheimplatz in Deutschland durchschnittlich ca. 3.500 € - 4.000 €. Die Preise variieren allerdings stark und sind abhängig vom Heim, der Zimmerausstattung, dem Standort des Heims und dem Bundesland. Auch die Pflege Zuhause ist sehr kostenintensiv.

Da du im Pflegefall ggf. Leistung vom Staat erhältst, müssen wir diese natürlich noch berücksichtigen.
Für dieses Beispiel werden wir einmal den Pflegegrad 4 (schwere Beeinträchtigung vorhanden) hernehmen.
Für diese Berechnung ist der hohe Pflegegrad von Vorteil, da die staatliche Leistung um so höher ist, je höher der Pflegegrad ausfällt. Wird dir nur ein geringer Pflegegrad zugeordnet, ist auch die Leistung geringer.
Die Pflegegrade werden im Folgenden noch erklärt.

In diesem Fall erhältst du vom Staat 1.775€ im Monat.
Es bleiben also 1.725€ - 2.225€ übrig, welche du aus eigener Tasche bezahlen musst.
In 5 Jahren macht das schlappe 103.500€ - 133.500€ nur für die Pflege.

Und man darf nicht vergessen, dass die Leistung vom Staat das einzige Einkommen darstellt. Somit wird also gezwungenermaßen dein vielleicht mühsam angespartes Vermögen aufgezehrt oder sogar Immobilieneigentum veräußert, um dein Leben bzw. die Pflege zu finanzieren.
Hast du Kinder, können diese verpflichtet sein, im Rahmen des Elternunterhalts, Kosten für deine Pflege zu übernehmen. Es gibt jedoch relativ hohe Freibeträge, die vor Unterhaltszahlungen geschützt sind. Seit 2020 werden die Kinder glücklicherweise nur dann zur Kasse gebeten, wenn deren Jahreseinkommen 100.000€ übersteigt.

Wofür zahlt die Pflegeversicherung?

Wird die Pflegebedürftigkeit durch den Gutachter festgestellt, erhält man die entsprechende Leistung von der Versicherung.
Die gesetzliche Versicherung kommt dabei für die folgenden Maßnahmen auf:

  • Die Rehabilitation des Betroffenen
  • Sachleistungen für Pflegedienst
  • Pflegegeld
  • Pflegehilfsmittel (z.B. Desinfektionsmittel / Einweghandschuhe)
  • ggf. Tages- und Nachtpflege
  • Verhinderungs- und Kurzzeitpflege
    Kann die Pflegeperson den Pflegebedürftigen nicht betreuen, etwa weil sie krank ist oder in den Urlaub fährt, ist stationäre Pflege über einen kurzen Zeitraum möglich. Die Kasse bewilligt in dem Fall 1.612 Euro für bis zu acht Wochen im Kalenderjahr. Infrage kommt diese Leistung auch vor der Rückkehr in die eigene Wohnung nach einem Krankenhausaufenthalt – wenn etwa Angehörige Zeit brauchen, um die Wohnung behindertengerecht zu gestalten.
    Bis 1.612 Euro für höchstens sechs Wochen im Kalenderjahr sind vorgesehen, wenn eine Ersatzpflegeperson die häusliche Pflege übernimmt.

Unabhängig vom Pflegegrad hast du Anspruch auf folgende weitere Leistungen:

Individuelle Pflegeberatung

Sobald du Pflegeleistungen beantragst, sind die Pflegekassen gesetzlich verpflichtet, dich innerhalb von zwei Wochen über die Möglichkeiten der kostenlosen Pflegeberatung zu informieren.
Diese Beratung solltest du unbedingt annehmen. Die Berater können dir helfen, wenn es darum geht, die Pflege zu organisieren, die richtigen Hilfen zu beantragen oder einen Widerspruch einzulegen, wenn die Pflegekasse einen Pflegegrad ablehnt.

Maßnahmen zur Verbesserung des Wohnumfeldes

Bis zu 4.000 Euro pro Maßnahme gibt es von der Pflegekasse, wenn das Wohnumfeld baulich der Pflegesituation angepasst wird. Dafür musst du einen Kostenvoranschlag bei der Kasse einreichen.
Wohnst du in einer Wohngemeinschaft mit anderen Pflegebedürftigen, kannst du die Zuschüsse mit anderen Bewohnern zusammenlegen, bis insgesamt 16.000 Euro. Die Pflegekasse bewilligt Umbauten in der Regel, wenn die häusliche Pflege damit erheblich erleichtert wird und ein Mensch dadurch selbstständiger seinen Alltag bewältigen kann.

Entlastungsbetrag

Der Entlastungsbetrag in Höhe von 125€ p.M. wird nicht wie das Pflegegeld direkt ausgezahlt, sondern erst erstattet, wenn du etwas in Anspruch genommen hast. Du gehst dabei also zunächst in Vorleistung und bekommst das Geld zurück, nachdem du die Quittung bei der Kasse eingereicht hast.
Frag am Besten bei der Pflegekasse oder der Pflegeberatung nach wofür das Geld erstattet wird, da dies in den Bundesländern variiert.

Monatliche Leistungen

PflegegradPflegegeldPflegesachleistungTeilstationäre PflegeVollstationäre Pflege
1- - -125€125€125€
2316€724€689€770€
3545€1.363€1.298€1.262€
4728€1.693€1.612€1.775€
5901€2.095€1.995€2.005€
Stand: 2023

Was kostet Pflege?

Da die Pflegekasse nur für die Pflege aufkommt, gibt es bei stationärer Pflege noch etwas zu beachten. Nicht eingeschlossen sind die Kosten für Unterkunft und Verpflegung, also beispielsweise für Mahlzeiten und Nebenkosten. Die musst du zusätzlich selbst zahlen. Obendrauf kommen außerdem die sogenannten Investitionskosten, etwa Ausgaben für Ausbau und Instandhaltung der Gebäude. Diese darf der Betreiber des Pflegeheims auf die Bewohner umlegen.

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Nach Angaben des Verbands der Ersatzkassen (VDEK) mussten Heimbewohner 2020 durchschnittlich Kosten in Höhe von 1.940 Euro im Monat selbst tragen (2018 waren es noch 1.830€). Die Kosten für einen Pflegeplatz variieren jedoch enorm, abhängig davon, wo du wohnst. Damit schwankt auch der Eigenanteil für die stationäre Pflege, denn der Zuschuss der Pflegeversicherung ist bundesweit einheitlich hoch. In Sachsen-Anhalt war der Eigenanteil laut VDEK mit 1.460 Euro am niedrigsten, in Nordrhein-Westfalen mussten Pflegebedürftige mit 2.360 Euro im Monat am meisten selbst zahlen. Unterschiede bei den Pflegekosten gibt es auch zwischen Stadt und Land.
Auch im Jahr 2023 sind die Kosten weiterhin gestiegen.

Somit wird schnell klar, dass die gesetzliche Pflegeversicherung die Kosten einer notwendigen Versorgung nicht vollständig abdeckt und nur eine Grundversorgung darstellt. Bereits über 40% aller stationären Pflegefälle sind heute sozialhilfebedürftig.

Arten der Pflegeversicherung

Bei der Pflegeversicherung wird zwischen der gesetzlichen und der privaten Versicherung unterschieden.

Gesetzliche Pflegeversicherung

Die gesetzliche Versicherung ist für alle Angestellten und gesetzlich Krankenversicherten verpflichtend. Die Versicherten zahlen monatlich in die Police ein. Der derzeitige Beitragssatz der Pflegeversicherung liegt bei 3,05 % (Stand: 2023) – für Kinderlose Singles/Paare 3,4%. In der Regel wird der Beitragssatz zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber gleichmäßig aufgeteilt. Rentner und freiwillig Versicherte (Z.B. Selbstständige) zahlen den vollen Beitragssatz allein.

Private Pflegezusatzversicherung

Um im Leistungsfall alle Kosten decken zu können, sollte man sich außerdem um die private Pflegezusatzversicherung kümmern. Sie ergänzt den gesetzlichen Basisschutz optimal.
Ihre Beitragshöhe richtet sich nach der vereinbarten Versicherungssumme sowie nach dem Eintrittsalter.

Für einige Personengruppen gibt es außerdem die Möglichkeit, sich privat vollversichern zu lassen. Existenzgründer und Selbstständige können hierbei selbst entscheiden: Versicherst du dich freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung, musst du dich auch in der gesetzlichen Pflegeversicherung versichern lassen. Ziehst du allerdings die private Krankenversicherung vor, kommt auch die private Pflegevollversicherung zum Einsatz. Eine weitere Möglichkeit stellen private Krankenzusatzversicherung dar, die beispielsweise für einzelne Personengruppen wie Kinder existieren.

Folgende Begriffe sind in diesem Zusammenhang wichtig:

  • Pflegegeld
    Das Pflegegeld wird den Betroffenen gezahlt, die durch Angehörige oder Ehrenamtliche häuslich gepflegt werden. Diese Hilfe zahlt die Pflegekasse – sie setzt dabei voraus, dass das Pflegegeld genutzt wird, um die häusliche Pflege sicherzustellen. Oftmals wird die Unterstützung von dem Betroffenen an seine Helfer weitergegeben, um ihre Hilfe zu entlohnen.
  • Pflegetagegeldversicherung
    Das Pflegetagegeld ist ein fixer Betrag, den der Pflegebedürftige jeden Tag erhält. Sie ähnelt in dieser Form dem Krankentagegeld. Der Pflegebedürftige ist dadurch flexibler und kann seine Kosten schneller decken. Üblicherweise ist diese Versicherungsform vergleichsweise günstig, kann allerdings teurer werden, wenn der Versicherungsnehmer Vorerkrankungen hat. Die Leistungen werden dabei unabhängig vom Pflegegrad gezahlt.
  • Pflegekostenversicherung
    Durch die Pflegekostenversicherung wird ein prozentualer Anteil der Pflegekosten gezahlt. Dieser Anteil ist davon abhängig, wie hoch die gezahlten Beiträge sind. Wird der Pflegefall durch Angehörige betreut, zahlt die Versicherung weniger als bei professionellen Pflegern.
  • Pflegerentenversicherung
    Bei dieser Variante erhältst du nach Eintritt des Pflegefalls eine monatliche Rente, die ein Leben lang gezahlt wird. Da diese Form die teuerste Versicherungsvariante ist, wird sie nur von den wenigsten Versicherten verwendet.
  • Pflege-Bahr
    Bei der Pflege-Bahr handelt es sich um eine staatliche Förderung, die mit dem Pflegetagegeld verglichen werden kann. Bei dieser Variante besteht ein Annahmezwang: Die Versicherung muss also jeden Antragssteller annehmen und jedem Pflegefall die Leistungen zahlen. Dadurch wird diese Police insgesamt teurer. Versicherte erhalten hierbei aktuell bis zu 60 Euro im Jahr – allerdings müssen sie mindestens 10 Euro/Monat in die Versicherung einzahlen. 

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Voraussetzungen für Leistung vom Staat

Solltest du deinen Alltag, aufgrund körperlicher oder geistiger Einschränkungen, nicht mehr so bestreiten können wie zuvor, ist es an der Zeit, entsprechende finanzielle Unterstützung beim Staat zu beantragen. Das kann auch ein Bevollmächtigter oder Betreuer erledigen. Pflegebedürftig ist man nicht erst, wenn man gar nichts mehr kann. Es reicht schon aus, wenn dir durch geistige bzw. körperliche Einschränkungen alltägliche Tätigkeiten erschwert werden. Dann zahlt der Staat je nach Pflegegrad einen monatlichen Betrag an dich aus.

Voraussetzung für Anspruch auf Leistung vom Staat:

Du musst mind. zwei Jahre innerhalb der letzten 10 Jahre in die gesetzliche Pflegekasse eingezahlt haben. Bei Kindern reicht, wenn diese Voraussetzung bei einem Elternteil erfüllt ist.

Tipp!

Reiche den Antrag möglichst schriftlich ein. Denn dann kannst du ggf. nachweisen, wann genau der Antrag gestellt wurde.

Warte allerdings nicht zu lange mit der Beantragung. Je früher die Beantragung, desto früher erhältst du auch die Leistung. Denn Leistung gibt es erst nach Antragstellung!

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Lucas Berberich
Finanzexperte

Im Anschluss wird dir die Pflegekasse Unterlagen zukommen lassen und eine Gutachter vom MDK schicken. Dieser kommt zu dir nach Hause, um zu beurteilen, wie schwer deine Beeinträchtigungen sind.

Je nachdem, wie gut du alleine zurechtkommst, wirst du einem Pflegegrad zugeteilt.

Den Antrag kannst du bei der Pflegekasse stellen. Diese erreichst du einfach über deine zuständige Krankenkasse. Bei Privatversicherten über die private Pflegeversicherung. Die Kontaktdaten sind also gleich.

Staatliche Förderung

Wenn du privat für den Pflegefall vorsorgst unterstützt dich der Staat dabei finanziell.
Mit dem sog. Pflege Bahr legt der Staat nochmal 60€ p.a. obendrauf.

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Folgendes muss hierfür gewährleistet sein:

  • Der Eigenanteil muss mindestens 10€ monatlich betragen
  • Die entsprechende Pflegezusatz muss für alle Pflegegrade Leistungen vorsehen, für Pflegegrad 5 mindestens 600€ p.M.
  • Es findet keine Gesundheitsprüfung statt. Frühere Krankheiten oder aktuelle Beschwerden dürfen nicht berücksichtigt werden. Somit fallen keine Risikoaufschläge und Leistungsausschlüsse an
  • Die Versicherung muss jede Person aufnehmen, die einen Anspruch auf die staatliche Zulage hat -> dies sind volljährige Versicherte der sozialen oder privaten Pflege(pflicht)versicherung, die nicht bereits Pflegeleistungen beziehen oder bezogen haben.
  • Die Zulage in Höhe von 5€ p.M. wird dem Vertrag automatisch gutgeschrieben, ohne dass sich der Versicherte darum kümmern muss.

Eine Pflegezusatzversicherung ist nur für dich geeignet, wenn du dir die relativ hohen Beiträge langfristig leisten kannst. Denn falls Du wegen Geldmangels kündigen musst, sind alle gezahlten Beiträge und der Versicherungsschutz weg.

Falls Du Dich für eine Zusatzversicherung entscheidest, empfehlen wir eine Pflegetagegeld-Versicherung. Diese bietet die flexibelste Absicherung, denn sie zahlt bei Pflege Zuhause und im Heim. Außerdem kannst Du das Geld frei verwenden und der Staat zahlt, wie oben erwähnt, im Monat etwas dazu.

Worauf solltest du achten?

Verzicht auf Wartezeiten

Dein Vertrag sollte keine Wartefrist enthalten. Einige Versicherer zahlen erst nach Ablauf einiger Monate. Solltest du innerhalb dieser Zeit pflegebedürftig werden, kannst du von der Versicherung kein Geld erwarten. Eine Kleinigkeit, auf die man achten sollte.

Beitragsbefreiung im Leistungsfall

Für gewöhnlich musst du Versicherungsbeiträge auch weiterzahlen, wenn du von dieser Leistung erhältst. Wenn du im Pflegefall Geld bzw. Rente von der Versicherung bekommst, ist es für dich finanziell von Vorteil, die Beiträge nicht weiterzahlen zu müssen.

Vereinfachter Nachweis der Pflegebedürftigkeit

Wenn du pflegebedürftig bist und das bei der Kasse beantragt hast, kommt der MDK zu dir, um zu prüfen, in wie weit das der Fall ist. Der MDK wird dir dann auch einen Pflegegrad zuweisen. Achte in den Bedingungen darauf, dass die Versicherung nicht noch eine zusätzliche Untersuchung durch einen eigenen Arzt verlangt. Dadurch könnte sich deine Leistung durch die Zusatzversicherung verringern und im schlimmsten Fall ausfallen.

Geschlossene Gesundheitsfragen

Die Gesundheitsfragen sollten geschlossen formuliert, also mit Ja oder Nein zu beantworten sein.
Offene Fragen geben der Versicherung die Möglichkeit, im Schadensfall Fehler zu finden, welche wiederum das Nichtzahlen der Leistung zur Folge haben könnte.

Leistung ab dem ersten Pflegegrad

Achte darauf, dass die Versicherung bereits ab dem ersten Pflegegrad leistet. Manche tun dies erst ab einem höheren Pflegegrad. Das ist für dich natürlich von Nachteil.

Nachversicherungsgarantie

Im Falle von gesetzlichen Neuerungen oder Änderungen deiner Lebenssituation sollten Anpassungen deines Vertrages, wie Erhöhungen, ohne erneute Gesundheitsprüfung möglich sein.

Keine Zweckbindung

Die Leistung sollte sowohl bei häuslicher als auch bei stationärer Pflege zahlen und keine Zweckbindung haben.

Beitrags- und Leistungsdynamik

Aufgrund der Inflation steigen auch die Kosten für die Pflege. Es macht also durchaus Sinn, auch einen Inflationsschutz in deinen Vertrag einzubauen. Das heißt, dass dein Beitrag aber auch deine Leistung jährlich um etwa 2%-3% steigen.

Bist du finanziell gut aufgestellt?

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Feststellung des Pflegegrades

Die Feststellung des Pflegegrades findet durch den MDK statt.
Der "Medizinische Dienst der Krankenversicherung" wird von der Krankenkasse selbst geschickt, um deinen Zustand vor Ort zu überprüfen und beurteilen zu können.
Zum einen geht es natürlich darum, dass nicht einfach jeder unkontrolliert Pflegegeld beantragt und zum anderen geht es darum die Schwere der Pflegebedürftigkeit festzustellen.
In der Begutachtung werden deine Fähigkeiten in 6 Lebensbereiche unterteilt.

  1. Mobilität
  2. Verhaltensweisen und psychische Problemlagen
  3. Kognitive und kommunikative Fähigkeiten
  4. Selbstversorgung
  5. Bewältigung und selbstständiger Umgang mit krankheits- und therapiebedingten Anforderungen und Belastungen
  6. Gestaltung des Alltagslebens und soziale Kontakte

Wie kann ich mich vorbereiten?

lege für den Termin folgende Unterlagen als Kopie bereit:

  • aktuelle Berichte von Ärzten
  • Medikamentenplan
  • Schwerbehindertenausweis (falls vorhanden)
  • Aktuelle Berichte vom Krankenhaus oder Reha-Einrichtung
  • Liste genutzter Hilfsmittel (Brille, Rollator, Gehstock, Hörgerät, usw.)
  • Wenn bereits ein Pflegedienst engagiert wurde -> Pflegedokumentation
  • evtl. eigene Notizen über den bisherigen Verlauf und Schwierigkeiten

Tipp!

In den meisten Fällen macht es Sinn, dass man den Pfleger bzw. ein Familienmitglied als Unterstützung zu dem Termin hinzuzieht. Oft werden unangenehme und peinliche Fragen gestellt. Hierbei kann ein Vertrauter Beistand leisten. Simulieren, um die Lage schlimmer darzustellen als sie es tatsächlich ist, ist nicht zu empfehlen. Die Gutachter sind erfahren und kennen sich gut aus.

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Lucas Berberich
Finanzexperte

Was tun im Pflegefall?

1. Pflegekasse und Versicherung informieren

Erst nach erfolgter Meldung bei der Versicherung und Pflegekasse beginnt die Bearbeitung. Die Gesetzliche Kasse bietet zudem kostenlose Beratung an. Es macht durchaus Sinn, diese in Anspruch zu nehmen. Beantrage die Pflege immer schriftlich. Entsprechende Formulare findest du bei deiner Pflege-/ Krankenkasse und im Internet. Somit kannst du auch nachweisen, wann du das Pflegegeld beantragt hast. Leistung gibt es nämlich erst nach Beantragung und nicht rückwirkend.

2. Relevante Dokumente sammeln

Um Leistung zu erhalten, musst du deine Pflegebedürftigkeit zuerst nachweisen. Hierzu beurteilt dich der MDK (Medizinischer Dienst der Krankenversicherung). Als zusätzliche Unterstützung, um die Beurteilung zu vereinfachen, dienen Arztbriefe, Befunde, Medikamentenplan, usw.

3. Beurteilung der Pflegebedürftigkeit

Bevor Pflegegeld ausgezahlt wird, muss der Pflegegrad festgestellt werden. Das geschieht durch den MDK, der nach Terminvereinbarung zu dir nach Hause kommt. Bei Privatversicherten kommt MEDICPROOF. Es macht Sinn, wenn Angehörige und ggf. Pflegekräfte bei dem Termin anwesend sind. Sie dienen hier auch als Zeugen.
(Mehr zum Thema Pflegegrade findest du weiter oben)

4. Auszahlung des Pflegegeldes

Nach Abschluss der Begutachtung meldet der MDK sein Ergebnis der Pflegekasse. Danach erfolgt die Auszahlung.
Sollte der Pflegedienst bei seiner Beurteilung zu einem negativen Ergebnis kommen und die Einstufung ablehnen, hast du vier Wochen Zeit für einen Widerspruch.

Ist diese Versicherung sinnvoll?

Ob eine Versicherung für dich sinnvoll ist, kannst du dir ganz einfach mit folgender Frage beantworten:

"Kannst bzw. möchtest du dieses finanzielle Risiko selbst tragen?"

Also, bist du in der Lage, im Falle eines "Schadens" diesen aus eigener Tasche zu bezahlen?

Um den Sinn einer Versicherung berechnen zu können, müsste man vorher wissen, was die Versicherung kostet und wie oft du die Leistung später in Anspruch nimmst.
Da wir die letzte Variable nicht kennen, ist eine Berechnung unmöglich. Niemand kann vorhersagen ob eine Versicherung für dich finanziell Sinn macht oder nicht.
Auch nicht die Versicherungsgesellschaft selbst. Wir können uns also lediglich an Statistiken bzgl. der Wahrscheinlichkeit orientieren.

In diesem Fall:
Das Risiko Pflegefall ist definitiv ein wichtiges Thema.
Du selbst musst abwägen, ob du dir langfristig den Beitrag leisten kannst.
Bedenke, dass der Pflegefall jederzeit und meist unvorhergesehen eintreten kann und eigene Ersparnisse in der Regel nicht ausreichen.

Mit einer privaten Pflegezusatzversicherung erhältst du im Pflegefall eine optimale Betreuung. Solange es geht sogar Zuhause. Und das bereits ab dem ersten Pflegegrad und auch bei Demenz.
Wenn du dir bei den Gesundheitsfragen, aufgrund von Vorerkrankungen, unsicher bist, macht es Sinn, sich dazu beraten zu lassen, um keine Fehler zu machen. Hast du keine Vorerkrankungen, die in deiner Akte stehen, brauchst du dir auch keine Sorgen machen.

Vorteile

  • Du bleibst unabhängig und kannst deinen Lebensstandard weitestmöglich aufrechterhalten
  • Du erhältst Hilfe von professionellem Pflegepersonal
  • Du schützt dein Vermögen und Eigentum
  • Du fällst deiner Familie nicht zur Last (auch finanziell nicht)

Nachteile

  • gezahlte Beiträge sind weg (keine Vermögensansparung)
  • relativ hoher Beitrag

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Du weißt gar nicht wo du anfangen sollst?
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