Was ist ein Gemeinschaftskonto?
Ein Gemeinschaftskonto ist grundsätzlich ein ganz normales Girokonto mit einer sogenannten "Oder-Klausel".
Über ein Girokonto darf immer nur der Kontoinhaber verfügen. Bei einem Gemeinschaftskonto gibt es also zwei Kontoinhaber und mit der "Oder-Klausel" darf Person 1 oder Person 2 unabhängig voneinander über das Konto verfügen.
Gerne genutzt wird dieses Kontomodell von Paaren, die in einem gemeinsamen Haushalt leben.
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Worauf solltest du achten?
Bevor man sich jedoch entscheidet, ein solches Konto zu eröffnen, sollten einige wichtige Punkte beachtet werden, die in den meisten Fällen sogar dazu führen, dass ein Gemeinschaftskonto wenig Sinn macht.
1. Steuerfalle
Ein Punkt, dem nahezu niemand Beachtung schenkt, ist die sogenannte Schenkungssteuer.
Denn fließen zwei Gehälter oder auch nur eines auf dieses Konto, wird derjenige, welcher weniger verdient, vom anderen theoretisch beschenkt. Das klingt vielleicht etwas kompliziert, deshalb hier ein Beispiel:
Gehalt Mann: 2.500€ & Gehalt Frau 1.500€
Beide Gehälter gehen auf das Gemeinschaftskonto ein und stellen somit in Summe ein gemeinsames Einkommen von 4.000€ dar. Da beide Kontoinhaber sind, gehört das Geld beiden zu gleichen Teilen.
Also 2.000€ dem Mann und 2.000€ der Frau.
Somit schenkt der Mann der Frau jeden Monat 500€. Bei verheirateten Paaren ist das kein Problem, da es für Schenkungssteuer bei verheirateten Paaren einen Freibetrag in Höhe von 500.000€ innerhalb von 10 Jahren gibt. (Sprich nach 10 Jahren kannst du den Freibetrag wieder neu voll ausschöpfen und steuerfrei verschenken.)
Bei unverheirateten Paaren liegt dieser Freibetrag allerdings nur bei 20.000€.
In Bezug auf das oben genannte Beispiel wären diese 20.000€ also nach 40 Monaten überschritten und es fällt Schenkungssteuer an.
Je größer der Gehaltsunterschied, desto schneller ist der Freibetrag aufgebraucht und desto höher fällt die Steuer aus.
2. Hohe Geldbeträge empfangen
Genauso verhält es sich mit hohen Geldbeträgen, die auf dem Gemeinschaftskonto landen.
Machen die Eltern der Frau (ihrer Tochter) ein großes Geldgeschenk (z.B. 50.000€) und überweisen dieses auf das Gemeinschaftsgirokonto, gehört theoretisch die Hälfte davon dem Mann.
Die Schenkung von Eltern zu Kind in Höhe von 25.000€ ist durch den Freibetrag von 400.000€ gedeckt, jedoch die (ungewollte) Schenkung an den Mann überschreitet den Freibetrag von 20.000€ um 5.000€ und es fällt Schenkungssteuer an.
3. Eigentumsverhältnisse
Da das Konto zwei Kontoinhaber hat, gehören sowohl Guthaben, als auch Schulden beiden zu gleichen Teilen.
Sollte der eine Partner also das Konto überziehen, so haften beide gleichermaßen dafür.
Für die Nutzung des Kontos sollte man vorher unbedingt klare Regeln treffen, um Streit zu vermeiden.
4. Absprache treffen
Macht euch vorher unbedingt eine Übersicht darüber, was auf dem Konto eingeht und was davon bezahlt wird. Haltet das am besten auch schriftlich fest, um spätere Diskussionen und Streitereien zu vermeiden.
So hat auch jeder die Gewissheit darüber, dass der andere mit dem Vorgehen einverstanden ist und bei "Sonderausgaben" nochmal gemeinsam darüber gesprochen wird.
Alternative
Alternativ könnt ihr euch ein Haushaltskonto einrichten.
Das bedeutet jeder von euch behält sein eigenes Girokonto und überweist monatlich per Dauerauftrag einen vorher vereinbarten Betrag auf das Gemeinschaftskonto (Haushaltskonto).
Von diesem Geld können Nebenkosten, Haushaltseinkäufe, Miete, etc. bezahlt werden, ohne die steuerliche Problematik beachten zu müssen.
Für wen ist das sinnvoll?
Jetzt stellt sich natürlich zuletzt die Frage, wann und für wen dieses Kontomodell Sinn macht.
Grundsätzlich sollten hierfür folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Ihr seid verheiratet und lebt in einem gemeinsamen Haushalt
- Bezüglich Geld besteht zwischen euch ein tiefes Vertrauensverhältnis
- Das Konto wird ausschließlich für gemeinsame Fixausgaben und Sparziele genutzt,
also für die Miete und Nebenkosten oder den nächsten Urlaub. Hierzu ein kleiner Tipp:
Wollt ihr für ein gemeinsames Ziel (z.B. Urlaub) sparen, solltet ihr das Geld auf einem sog. Tagesgeldkonto separat vom Girokonto verwahren, um das Gesparte nicht versehentlich auszugeben. Die meisten Banken bieten ein solches Tagesgeldkonto zum Girokonto an.
Tipp!
Auch als verheiratetes Paar lohnt sich hier das 3-Kontenmodell.
Das bedeutet, dass jeder sein eigenes Konto behält und für gemeinsame Fixausgaben & Co. ein Gemeinschaftskonto eröffnet wird.
Persönliche Ausgaben, wie der Mädelsabend oder Stammtisch, bezahlt dann jeder vom eigenen Konto bzw. Geld.
Das bietet euch eine bessere Übersicht, keine Steuerproblematik und im Falle einer Trennung viel weniger Stress.
In allen anderen Fällen solltet ihr auf das Gemeinschaftskonto verzichten und euch den bürokratischen Aufwand ersparen.
Wenn ihr euch trotzdem dafür entscheidet, nutzt am besten das 3-Kontenmodell und ersetzt nicht euer eigenes Girokonto durch ein Gemeinschaftskonto.

