Mietkaution

Ratgeber

 (2026)

5
 Minuten
Inhaltsverzeichnis

Kurz & Knapp

Eine Mietkaution...
ist eine Sicherheit für den Vermieter
darf höchstens 3 Nettokaltmieten betragen
kann durch Alternativen ersetzt werden
muss vom Vermieter nach Auszug zurückgezahlt werden

Was ist eine Mietkaution?

Eine Mietkaution wird fast immer bei Beginn eines Mietverhältnisses fällig.
Sie ist ein Geldbetrag der während der gesamten Zeit des Mietverhältnisses separiert wird. Sowohl für den Mieter als auch für den Vermieter bleibt dieser Betrag zunächst unantastbar.
Der Mieter hat erst wieder Anspruch auf das Geld, wenn das Mietverhältnis endet.

Für den Vermieter ist diese Kaution eine Sicherheit.
Sollte der Mieter den im Mietvertrag geregelten Verpflichtungen nicht nachkommen, also zum Beispiel die Miete nicht bezahlen oder Schäden am Mietobjekt verursachen darf sich der Vermieter an der Mietkaution bedienen, um den entstanden Schaden zu begleichen.

Die Mietkaution stellt eine Sicherheit für den Vermieter dar und muss bei Beginn des Mietverhältnisses bei jenem hinterlegt werden.
Es steht dir auch zu die Kaution in drei gleichen Monatsraten zu bezahlen, solltest du den Betrag gerade nicht aufbringen können. Wichtig hierbei ist, dass das Bezahlen der ersten Rate zu Beginn des Mietverhältnisses stattfindet.

Es gibt zwar keine gesetzliche Pflicht für den Vermieter eine Mietkaution hereinzunehmen, in der Praxis wird jedoch meistens eine verlangt.

Höhe der Mietkaution

Die Höhe der Mietkaution ist gesetzlich gedeckelt.
Sie darf maximal 3 Monatskaltmieten betragen.

Beispiel:

Warmmiete = 750€ (Miete inkl. Nebenkosten)
Kaltmiete = 600€
Max. Mietkaution = 1.800€

Weniger ist natürlich auch möglich, kommt in der Praxis allerdings kaum vor.
In wenigen Fällen, zum Beispiel bei Familienangehörigen, wird auf eine Mietkaution zumeist verzichtet.

Tipp!

Achte beim Einzug unbedingt darauf, dass ein Übergabeprotokoll erstellt wird. So können dir bereits bestehende Schäden später nicht angerechnet werden.

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Lucas Berberich
Finanzexperte

Formen der Mietkaution

Die üblichste Form der Mietkaution ist die Barkaution.
Das heißt du übergibst oder überweist deinem Vermieter den entsprechenden Betrag und dieser stellt dir dafür eine Quittung aus. Auch ein auf dich laufendes Sparbuch, welches zugunsten des Vermieters verpfändet wird ist eine Möglichkeit.

Für die meisten ist es sehr schmerzlich diesen hohen Betrag von 3 Monatsmieten vorab an den Vermieter zahlen zu müssen und nicht darüber verfügen zu können.

Eine Alternative zur klassischen Variante ist die sogenannte Mietbürgschaft.
Bei dieser Form tritt eine Bank, eine Versicherung oder eine Private Person für dich als Bürge auf.
Natürlich ist das nicht kostenlos. Zumeist fällt ein Zins zwischen 1 - 4 % der Kautionssumme pro Jahr an.
Der große Vorteil: Der Kautionsbetrag muss vom Mieter nicht erbracht werden = Liquiditätsvorteil.
Stattdessen garantiert der Bürge dem Mieter und Vermieter den Betrag bereitzustellen.
Sollte dieser tatsächlich benötigt werden muss der Mieter diesen natürlich an den Bürgen zurückzahlen.

Die Zinsen sind also eine Gebühr, die der Mieter für die Bereitstellung des Geldes zahlt. Dafür muss er sein eigenes Geld nicht verwenden.

Rückzahlung der Kaution

Endet das Mietverhältnis endet auch der Anspruch des Vermieters die bezahlte Kaution weiterhin zurückzuhalten.
Grundsätzlich hat dieser nun 6 Monate Zeit dir die Kaution zurückzuzahlen.

Sollte das Übergabeprotokoll allerdings keinerlei Mängel aufweisen muss dieser den Betrag inklusive erhaltener Zinsen sofort an dich auszahlen.

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Mieter-Tipps

1. Wohnung dokumentieren

Wenn du eine Wohnung anmietest mache vorher unbedingt Fotos von der leeren Wohnung und dokumentiere ggf. Beschädigungen. Diese sollten auch im Übergabeprotokoll, welches sich der Vermieter von dir unterschreiben lässt, aufgeführt sein.
Bei Auszug lässt sich so eindeutig nachvollziehen für welche Mängel du nicht verantwortlich bist, da sie bereits zu Beginn des Mietverhältnisses bestanden.
Bohre am besten auch keine Löcher, die du bei Auszug nicht wieder verschließen kannst. Ein Loch in der Wand kann mit Spachtelmasse einfach wieder verschlossen werden, ein Loch im Fensterrahmen oder in Fliesen jedoch nicht.
Sollte doch mal ein Schaden entstehen informiere den Vermieter darüber zeitnah.

2. Mietvertrag lesen

Unterschreibe den Mietvertrag nicht einfach blind, sondern überprüfe vorher nochmal ob das mit dem Vermieter besprochene auch genauso festgehalten wurde.
Darunter fällt zum Beispiel die Höhe der Kaltmiete und Nebenkosten, deine Pflichten als Mieter (Schneeräumen, Flur säubern, etc.) und auch etwaige Hausregeln.

3. Wohnung sauber verlassen

Möchtest du aus der Wohnung wieder ausziehen und die Übergabe steht bevor, dann führe nochmal eine Grundreinigung durch und bring die Wohnung auf den Stand, in welchem du sie damals übernommen hast.
Eine Grundreinigung meint lediglich einen sog. "besenreinen" Zustand. Du musst nicht alles exzessiv reinigen.

Auch hast du per Gesetz nicht die Pflicht bei Auszug die Wände zu streichen, selbst wenn das im Mietvertrag so vereinbart wurde.
Der Gesetzgeber spricht dem Mieter hier "neutrale Farben" zu. Nur wenn du die Wohnung tapeziert oder in grellen und bunten Farben gestrichen hast, darf der Vermieter eine Renovierung der Wände verlangen.


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